Menu opener
ZurückYour stayWähle ein Datum, um die Verfügbarkeiten zu sehenChange datesWähle deine Zimmer und die Reisenden ausSchliessen
Wähle ein Datum, um die Verfügbarkeiten zu sehen
Bitte fülle das Zielfeld aus
Es gibt keine Vorschläge
Lasse die Standortbestimmung in deinen Browsereinstellungen zu, oder gib das Ziel ein
Bitte wähle einen Zeitraum von weniger als 21 Tagen aus
Startdatum kann nicht in der Vergangenheit liegen.

Bitte wähle einen Zeitraum von weniger als 21 Tagen ausStartdatum kann nicht in der Vergangenheit liegen.

Anreise
bis
Firmencode
Für Reisende mit einem Firmenvertrag
  • Reiseziel
  • VomAbreise
    VomAbreise
  • 1 Zimmer, 1 Erwachsener
  • 1 Zimmer, 1 Erwachsener

Gästebetreuung (durch die Allianz)

Image
huesped_assistance

 Aquí

 

 

MEDIZINISCHER BEISTAND WEGEN EINES UNFALLS

Unter medizinischem Beistand ist die Erbringung medizinischer, stationärer und pharmazeutischer Leistungen zu verstehen, die sich aus einem durch den Versicherungsvertrag gedeckten Unfall ergeben, sofern die medizinische Versorgung ausschließlich im Inland durchgeführt wurde.

Folgende Leistungen sind in dieser Deckung enthalten:

1. Bewegungs- und Rehabilitationsleistungen für die versicherte Person, wenn diese notwendig sind und durch den Versicherer bewilligt werden.

2. Künstliche Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen für einen Zeitraum von höchstens sechzig Tagen ab dem Unfall. Ab diesem Zeitpunkt wird unabhängig des Grades einer möglichen Umkehrbarkeit der Situation der Betrag gezahlt, den die Deckung für eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorsieht.

3. Plastische und rekonstruierende Chirurgie infolge eines durch den Versicherungsvertrag gedeckten Unfalls, bis zu einem Betrag von 1.800 Euro.

MEDIZINISCHER BEISTAND BEI ERKRANKUNG

Während einer Reise außerhalb des Landes, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz oder dessen Staatsangehörigkeit sie hat, übernimmt der Versicherer bis zu einer Höchstgrenze von 6.000 Euro die Zahlung oder Erstattung der entstandenen Aufwendungen für medizinischen, stationären oder chirurgischen Beistand im Notfall, das heißt, Aufwendungen, die sich aus dem medizinischen Beistand im Notfall ergeben.

Im Sinne dieser Deckung ist unter medizinischem Beistand im Notfall der Beistand für die Behebung akuter klinischer Situationen sowie von Fällen zu verstehen, die eine Beeinträchtigung oder Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens der versicherten Person darstellen können, jeweils abhängig von der verstrichenen Zeit zwischen dem Auftreten der klinischen Situation, die innerhalb kurzer Zeit eine medizinische Versorgung erfordert, und der Aufnahme einer wirksamen Behandlung eine Rolle. Ausgeschlossen sind allgemein Leistungen, die nicht im Voraus beim Versicherer beantragt oder die durch die versicherte Person ohne die Beteiligung des Versicherers organisiert wurden, sofern es sich nicht um Fälle einer angemessen nachgewiesenen höheren Gewalt oder tatsächlichen Unmöglichkeit handelt.

ÜBERFÜHRUNG IM TODESFALL

Im Falle des Todes der versicherten Person übernimmt der Versicherer:

- Die Kosten für den Transport des Leichnams vom Sterbeort bis zum Bestattungsort.

- Die Kosten für die notwendige Vorbereitung für den Transport, bis zu einer Höchstgrenze von 600 Euro.

- Zusätzliche Transportkosten für versicherte Familienmitglieder (Ehepartner oder Lebenspartner, Verwandte in aufsteigender und absteigender Linie, Geschwister) oder versicherte Begleitpersonen, soweit die ursprünglich für die Rückkehr der versicherten Person vorgesehenen Mittel aufgrund der Überführung nicht verwendet werden können.

REISE- UND AUFENTHALTSKOSTEN FÜR EIN FAMILIENMITGLIED ODER EINE BEGLEITPERSON

Falls der medizinische Dienst des Versicherers einen stationären Aufenthalt der versicherten Person von mehr als 5 Tagen vorsieht (3 Tage bei Minderjährigen und Menschen mit Behinderungen) und sofern die versicherte Person allein ist, übernimmt der Versicherer die folgenden Leistungen:

- Einen Rückflugschein- oder Rückfahrschein, damit eine Person zur versicherten Person reist, bei Bahnreisen in der ersten Klasse und bei Flugreisen in der Economy-Klasse.

- Die Hotelkosten für ein angereistes Familienmitglied bzw. eine angereiste Begleitperson bis zu einem Tagesbetrag von 72 Euro für 5 Tage.

DAUERHAFTE UND VOLLSTÄNDIGE ERWERBSUNFÄHIGKEIT

Die vereinbarte Leistung ist im Falle einer dauerhaften und vollständigen Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person infolge eines durch den Versicherungsvertrag gedeckten Unfalls versichert. Unter dauerhafter und vollständiger Erwerbsunfähigkeit ist die definitive Unfähigkeit der versicherten Person zu verstehen, irgendeiner Arbeit – unabhängig von ihrem Beruf – nachzugehen. Dieser Grad der Erwerbsunfähigkeit muss rechtskräftig durch die zuständige Arbeitsbehörde festgestellt werden.

UNFALLTOD

Falls es infolge eines durch den Versicherungsvertrag gedeckten Unfalls zum Tod der versicherten Person kommt, zahlt der Versicherer den Begünstigten die versicherte Leistung. Zahlungen, die der Versicherer möglicherweise aufgrund der Deckung der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit infolge des Unfalls, der zum Tod des Versicherten geführt hat, geleistet hat, werden von der im Todesfall fälligen Entschädigungssumme abgezogen, falls diese höher ist.

VERWAISUNG

Falls infolge eines Unfalls die versicherte Person und ihr Ehepartner oder amtlich eingetragener Lebenspartner versterben und minderjährige und unmündige Kinder oder Kinder mit einer Behinderung, die für jede Art von Arbeit untauglich sind, hinterlassen, zahlt der Versicherer – unabhängig von den im Versicherungsvertrag genannten Begünstigten – eine zusätzliche, im Versicherungsvertrag angegebene Geldsumme für alle VERWAISTEN Kinder. Diese Deckungssumme wird ausgezahlt, wenn die verstorbene versicherte Person der einzige lebende Elternteil war.

TOD DURCH AGGRESSION

Wenn der Tod der versicherten Person infolge eines Überfalls, einer Entführung oder einer sonstigen Aggression durch Dritte verursacht wird, erhöht sich die Leistung aus der TODESFALLDECKUNG um eine im Versicherungsvertrag angegebene zusätzliche Geldsumme, es sei denn, die Aggression findet in einer der unter Artikel 4 (AUSGESCHLOSSENE RISIKEN) genannten Situationen statt.

BESTATTUNGSKOSTEN WEGEN EINES UNFALLS IN SPANIEN

Wenn der Tod der versicherten Person infolge eines Überfalls, einer Entführung oder einer sonstigen Aggression durch Dritte verursacht wird, erhöht sich die Leistung aus der TODESFALLDECKUNG um eine im Versicherungsvertrag angegebene zusätzliche Geldsumme, es sei denn, die Aggression findet in einer der unter Artikel 4 (AUSGESCHLOSSENE RISIKEN) genannten Situationen statt.

PROTHESEN, BRILLEN, HÖRGERÄTE, ORTHOPÄDIEPRODUKTE, OSTEOSYNTHESE UND FIXIERMITTEL

Nur bei Abschluss dieser Deckung werden der versicherten Person infolge eines durch den Versicherungsvertrag gedeckten Unfalls die Kosten für Prothesen, Brillen, Hörgeräte, Orthopädieprodukte, Osteosynthese und externe Fixiermittel erstattet. Dies gilt vorbehaltlich der Einhaltung der im Versicherungsvertrag angegebenen Höchstgrenze und sofern durch den Unfall ein medizinischer Beistand erforderlich geworden ist. Diese Erstattung erfolgt anhand der Aufwendungen und bezogenen Leistungen, die innerhalb eines Zeitraums von höchstens zwei Jahren nach dem Tag des Unfalls entstehen.

RETTUNGS- ODER SUCHEINSÄTZE NACH DEM UNFALLOPFER UND DESSEN TRANSPORT

Infolge eines durch den Versicherungsvertrag gedeckten Unfalls werden der versicherten Person für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Tag des Unfalls die Aufwendungen erstattet, die sich infolge von Rettungs- oder Sucheinsätzen für bzw. nach dem Unfallopfer und dessen notwendigen Transports ergeben, und zwar bis zu dem im Versicherungsvertrag pro versicherter Person und Leistungsfall angegebenen Höchstbetrag.

Unter medizinischem Beistand ist die Erbringung medizinischer, stationärer und pharmazeutischer Leistungen zu verstehen, die sich aus einem durch den Versicherungsvertrag gedeckten Unfall ergeben, sofern die medizinische Versorgung ausschließlich im Inland durchgeführt wurde.

Der medizinische Beistand muss in den medizinischen Einrichtungen des medizinischen Verbunds von Allianz erbracht werden. Im Falle eines durch den Versicherungsvertrag gedeckten Unfalls müssen Sie Allianz über die angegebenen Telefonnummern verständigen, es sei denn, es handelt sich um lebensbedrohliche Notsituationen. Allianz gibt Ihnen dann Informationen zur am besten geeigneten Einrichtung des medizinischen Verbunds für die Behandlung der Verletzungen sowie deren Anschrift.

 

Telefonnummern:

Für Beistandsleistungen in den Autonomen Körperschaften Katalonien, Valencia, Murcia, Galicien, Madrid, Kantabrien und Andalusien: +34 902 102 687 oder +34 91 325 55 68

Für Beistandsleistungen im übrigen spanischen Staatsgebiet: +34 902 108 509 oder +34 91 334 32 93

 

Sie können die Einrichtungen des medizinischen Verbunds von Allianz für Informationszwecke auch über die Website des Unternehmens: www.allianz.es abrufen.

Beim ersten telefonischen Kontakt müssen Sie mindestens die folgenden Angaben zur Verfügung stellen:

  • Personalien des Unfallopfers und Art der Verletzungen
  • Angaben der Gruppenversicherung, in deren Rahmen das Unfallopfer versichert ist, und die Versicherungsvertragsnummer
  • Datum, Ort und Beschreibung des Ereignisses

 

Das Unfallopfer muss anschließend und binnen einer Frist von höchstens 7 Tagen die ordnungsgemäß ausgefüllte und durch den Versicherungsnehmer (die versicherte Gruppe) abgestempelte Unfallmeldung einreichen. Die Unfallmeldung kann telefonisch oder über den Versicherungsvermittler erfolgen. Falls die Unfallmeldung nicht ordnungsgemäß ausgefüllt wurde, gehen die Kosten für die medizinischen Leistungen zulasten der versicherten Person.

ALLGEMEINE UND BESONDERE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

 Beistand des Gastes bei Notfällen und Unfällen.

 

Was deckt der Beistand des Gastes?

Gedeckt ist ausschließlich die Versorgung bei Unfällen und lebensbedrohlichen Notfällen, die Gästen von B&B Hotels in dieser Eigenschaft widerfahren können. Dies gilt ausschließlich für die Zeit ihres Aufenthalts in den Räumlichkeiten, die in den Besonderen Bedingungen angegeben sind, sowie für damit verbundene Tätigkeiten, sofern diese vom Versicherungsnehmer arrangiert wurden, vom Check-in bis zum Check-out, innerhalb und außerhalb der Hotelanlagen.

B&B Hotels und die versicherte Person bzw. die Begünstigten müssen im Leistungsfall nachweisen, dass die versicherte Person im Zeitpunkt des Leistungsfalls den Status eines Gastes (Kunden) hatte.

 

Welche Deckungen sind enthalten?

Image

 

Was ist im Leistungsfall zu tun?

Unter medizinischem Beistand ist die Erbringung medizinischer, stationärer und pharmazeutischer Leistungen zu verstehen, die sich aus einem durch den Versicherungsvertrag gedeckten Unfall ergeben, sofern die medizinische Versorgung ausschließlich im Inland durchgeführt wurde.

 

Der medizinische Beistand muss in den medizinischen Einrichtungen des medizinischen Verbunds von Allianz erbracht werden. Im Falle eines durch den Versicherungsvertrag gedeckten Unfalls müssen Sie Allianz über die angegebenen Telefonnummern verständigen, es sei denn, es handelt sich um lebensbedrohliche Notsituationen. Allianz gibt Ihnen dann Informationen zur am besten geeigneten Einrichtung des medizinischen Verbunds für die Behandlung der Verletzungen sowie deren Anschrift.

 

Telefonnummern:

 

 

Für Beistandsleistungen in den Autonomen Körperschaften Katalonien, Valencia, Murcia, Galicien, Madrid, Kantabrien und Andalusien: +34 902 102 687 oder +34 91 325 55 68

Für Beistandsleistungen im übrigen spanischen Staatsgebiet: +34 902 108 509 oder +34 91 334 32 93

 

Sie können die Einrichtungen des medizinischen Verbunds von Allianz für Informationszwecke auch über die Website des Unternehmens www.allianz.es abrufen.

Beim ersten telefonischen Kontakt müssen Sie mindestens die folgenden Angaben zur Verfügung stellen:

  • Personalien des Unfallopfers und Art der Verletzungen
  • Angaben der Gruppenversicherung, in deren Rahmen das Unfallopfer versichert ist, und die Versicherungsvertragsnummer
  • Datum, Ort und Beschreibung des Ereignisses

Das Unfallopfer muss anschließend und binnen einer Frist von höchstens 7 Tagen die ordnungsgemäß ausgefüllte und durch den Versicherungsnehmer (die versicherte Gruppe) abgestempelte Unfallmeldung einreichen. Die Unfallmeldung kann telefonisch oder über den Versicherungsvermittler erfolgen. Falls die Unfallmeldung nicht ordnungsgemäß ausgefüllt wurde, gehen die Kosten für die medizinischen Leistungen zulasten der versicherten Person.

 

Bewilligung des medizinischen Beistands

Eine medizinische Beistandsleistung bedarf der vorherigen Bewilligung durch Allianz. Ein medizinischer Beistand, der ohne die ausdrückliche Bewilligung durch Allianz bezogen wird, ist nicht durch die Versicherung gedeckt, mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Notfällen. Die Bewilligung des medizinischen Beistands ist über die angegebenen Telefonnummern zu beantragen, unabhängig davon, ob es sich um einen ersten Beistand oder einen nachfolgenden medizinischen Beistand handelt.

Allianz übermittelt die Bewilligung je nach Fall direkt dem Unfallopfer und/oder der medizinischen Einrichtung.

 

Lebensbedrohliche Notfälle

Unter einem lebensbedrohlichen Notfall ist ein klinischer Befund, bei dem Lebensgefahr oder eine Gefahr schwerwiegender funktionaler Folgen vorliegt, sodass eine sofortige und nicht aufschiebbare medizinische Versorgung notwendig ist. Jede Gesundheitseinrichtung ist zu dieser Art der medizinischen Versorgung verpflichtet.

 Das Vorliegen einer Lebensgefahr oder der Gefahr schwerwiegender funktionaler Folgen bedarf der Bescheinigung durch einen Arzt bzw. Chirurgen der öffentlichen oder privaten Notfallstation, in der das Unfallopfer versorgt wird.

 Bei lebensbedrohlichen Notfällen, die ein schwerwiegendes Risiko in Bezug auf das Überleben oder die Unversehrtheit des Unfallopfers im Sinne der nachfolgenden Definition bergen, kann das Unfallopfer in der nächstgelegenen Gesundheitseinrichtung betreut werden.

Allianz zahlt der Gesundheitseinrichtung die medizinischen Aufwendungen, die für den notfallmedizinischen Beistand innerhalb der ersten 48 Stunden nach dem Tag des Unfalls für das Unfallopfer durchgeführt werden. Nach Abschluss der Notfallversorgung muss das Unfallopfer für die Fortführung der Behandlung in eine Einrichtung des medizinischen Verbunds der Allianz verlegt werden.

Sofern keine ausdrückliche Bewilligung vorliegt, übernimmt Allianz keine Kosten für Leistungen, die nach Ablauf der genannten 48-Stunden-Frist in Einrichtungen erfolgen, die nicht zum medizinischen Verbund der Allianz gehören.

 

Image